aeroport de luxembourg

Sicherheitsvorschriften

Aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit gibt es für bestimmte Gegenstände Beschränkungen und Verbote. Machen Sie sich mit den Sicherheits- und Zollbestimmungen des Flughafens Luxemburg vertraut, damit Sie die Sicherheitskontrolle problemlos passieren können.

Verbotene Gegenstände

Die folgenden Gegenstände sind verboten und dürfen unter keinen Umständen im Handgepäck an Bord des Flugzeugs mitgeführt werden.

Gewehre, Feuerwaffen und andere Projektilabschussgeräte

  • Feuerwaffen aller Art – wie Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten
  • Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können
  • Einzelteile von Feuerwaffen (außer Zielfernrohren)
  • Druckluft- und CO2-Waffen – wie Pistolen, Pelletpistolen, Gewehre und kugelgelagerte Pistolen
  • Signalfackelpistolen und Startpistolen
  • Bögen, Armbrüste und Pfeile
  • Harpunenkanonen und Speerkanonen
  • Schleudern und Katapulte

Betäubungsgeräte

  • Schockgeräte wie Betäubungspistolen, Taser und Elektroschockstöcke
  • Tierbetäuber und Tiermörder
  • Chemikalien, Gase und Sprays, die Menschen außer Gefecht setzen oder außer Gefecht setzen können – wie Reizgas, Pfefferspray, Capsicum-Spray, Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays

Gegenstände mit einer scharfen Spitze oder einem scharfen Rand

  • Gegenstände, die zum Hacken bestimmt sind – wie Äxte, Beile und Hackbeile
  • Eispickel und Eispickel
  • Rasierklingen
  • Kartonschneider
  • Messer mit Klingen von mehr als 6 cm Länge
  • Scheren mit Klingen von mehr als 6 cm Länge, gemessen vom Drehpunkt aus
  • Materialkunstgeräte mit einer scharfen Spitze oder Kante
  • Schwerter und Säbel

Werkzeuge

  • Brechstangen
  • Bohrer und Bohrereinsätze – einschließlich kabelloser, tragbarer Bohrmaschinen
  • Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von mehr als 6 cm, die als Waffe verwendet werden können – wie Schraubendreher und Meißel
  • Sägen – einschließlich kabelloser, tragbarer Sägen
  • Lötlampen
  • Bolzenschussgeräte und Nagelpistolen

Stumpfe Gerätschaften

  • Baseball- und Softballschläger
  • Knüppel und Schlagstöcke – wie Schlagstöcke, Schlagstöcke und Schlagstöcke
  • Ausrüstung für Kampfsportarten

Explosive und brandfördernde Stoffe und Vorrichtungen

  • Munition
  • Sprengkapseln
  • Sprengkapseln und Zünder
  • Minen, Granaten und andere explosive Militärgüter
  • Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse
  • Raucherzeugungskanister und Raucherzeugungspatronen
  • Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoff

Alle oben genannten Gegenstände (mit Ausnahme von Spreng- und Brandstoffen und -vorrichtungen) können im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden. Der Transport von gefährlichen Stoffen, Schusswaffen und Munition unterliegt jedoch besonderen Maßnahmen und Vorschriften. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft und der großherzoglichen Polizei, bevor Sie diese Gegenstände transportieren.

Flüssigkeiten, Aerosole und Gele (LAG) im Handgepäck

Sicherheitsflüssigkeit

Der folgende Abschnitt bezieht sich auf alle Flüssigkeiten, Aerosole und Gels, sowohl für kosmetische Zwecke als auch für Verbrauchsgüter. Zum Beispiel Zahnpasta, Lotionen, Inhalt von Druckbehältern, Parfüms, Rasierschaum, Getränke, Sirupe und alle anderen Artikel mit ähnlicher Konsistenz.

Alle LAG in Behältern mit einem Fassungsvermögen von 100 ml oder weniger können im Handgepäck mitgenommen werden.

Alle LAG müssen aus dem Handgepäck entfernt und in einen durchsichtigen, wiederverschließbaren Ein-Liter-Plastikbeutel verpackt werden. In die Tasche müssen alle Gegenstände bequem hineinpassen und sie muss vollständig geschlossen sein. Legen Sie die Plastiktüte an der Sicherheitskontrolle in das Fach mit den übrigen Gegenständen.

Bitte beachten Sie, dass LAG in Behältern von mehr als 100 ml nicht durch die Sicherheitskontrolle gelassen werden. Wir bitten Sie, diese Gegenstände stattdessen in Ihr aufgegebenes Gepäck zu legen.

LAGs aus dem Duty Free des Flughafens

LAG, die im Duty-Free-Shop des Flughafens gekauft werden, sind in einem offiziellen versiegelten Sicherheitsbeutel verpackt. Solange diese Gegenstände nicht aus der Tasche entfernt werden und die Tasche versiegelt bleibt, können sie gegen Vorlage eines gültigen Kaufbelegs durch die Sicherheitskontrolle gebracht werden. Bitte beachten Sie, dass es notwendig sein kann, die Sendung während der Kontrolle aus dem versiegelten Beutel zu nehmen.

Flüssigmedikamente und Babynahrung

LAG, die aus medizinischen oder besonderen diätetischen Gründen erforderlich sind, einschließlich Babynahrung, sind im Handgepäck erlaubt, ohne dass eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss. Dies unterliegt jedoch besonderen Sicherheitskontrollen. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie über gültige Dokumente verfügen, um zu vermeiden, dass diese Sendungen abgelehnt werden.

Laptops und andere elektrische Geräte

Vor der Kontrolle müssen alle Laptops, Kabel und andere große elektronische Geräte aus dem Handgepäck und aus Taschen wie Laptoptaschen, in denen sie sich befinden, entfernt werden. Diese werden dann getrennt von Ihrem aufgehängten Gepäck kontrolliert.

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