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Sicherheitsvorschriften

Aus Sicherheitsgründen bestehen bei einigen Gegenständen Beschränkungen und Verbote. Machen Sie sich mit den Sicherheits am Flughafen Luxemburg vertraut, um die Sicherheitskontrolle problemlos zu durchlaufen.

Bereiten Sie sich mit unseren Videos auf die Sicherheit vor…

Verbotene Gegenstände und Flüssigkeitsbeschränkungen

Vollständiger Überblick über das Sicherheitskontrollverfahren am Flughafen Luxemburg

Wie Sie Ihren Beutel mit Flüssigkeiten für eine problemlose Reise vorbereiten

Verbotene Gegenstände

Folgende Gegenstände sind verboten und dürfen unter keinen Umständen im Handgepäck an Bord des Flugzeugs mitgeführt werden:

Gewehre, Feuerwaffen und sonstige Geräte, die zum Abschießen von Projektilen bestimmt sind

  • Feuerwaffen aller Art – wie Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten
  • Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können
  • Einzelteile von Feuerwaffen (außer Zielfernrohren)
  • Druckluft- und CO2-Waffen – wie Pistolen, Pelletpistolen, Gewehre und kugelgelagerte Pistolen
  • Signalfackelpistolen und Startpistolen
  • Bögen, Armbrüste und Pfeile
  • Harpunenkanonen und Speerkanonen
  • Schleudern und Katapulte

Betäubungsgeräte

  • Schockgeräte wie Betäubungspistolen, Taser und Elektroschockstöcke
  • Tierbetäuber und Tiermörder
  • Chemikalien, Gase und Sprays, die Menschen außer Gefecht setzen oder außer Gefecht setzen können – wie Reizgas, Pfefferspray, Capsicum-Spray, Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays

Spitze und scharfe Gegenstände

  • Gegenstände, die zum Hacken bestimmt sind – wie Äxte, Beile und Hackbeile
  • Eispickel und Eispickel
  • Rasierklingen
  • Kartonschneider
  • Messer mit Klingen von mehr als 6 cm Länge
  • Scheren mit Klingen von mehr als 6 cm Länge, gemessen vom Drehpunkt aus
  • Materialkunstgeräte mit einer scharfen Spitze oder Kante
  • Schwerter und Säbel

Werkzeuge

  • Brechstangen
  • Bohrer und Bohrereinsätze – einschließlich kabelloser, tragbarer Bohrmaschinen
  • Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von mehr als 6 cm, die als Waffe verwendet werden können – wie Schraubendreher und Meißel
  • Sägen – einschließlich kabelloser, tragbarer Sägen
  • Lötlampen
  • Bolzenschussgeräte und Nagelpistolen

Stumpfe Gegenstände

  • Baseball- und Softballschläger
  • Knüppel und Schlagstöcke – wie Schlagstöcke, Schlagstöcke und Schlagstöcke
  • Ausrüstung für Kampfsportarten

Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze

  • Munition
  • Sprengkapseln
  • Sprengkapseln und Zünder
  • Minen, Granaten und andere explosive Militärgüter
  • Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse
  • Raucherzeugungskanister und Raucherzeugungspatronen
  • Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoff

Alle oben genannten Gegenstände (mit Ausnahme von Spreng- und Brandstoffen und -vorrichtungen) können im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden. Der Transport von gefährlichen Stoffen, Schusswaffen und Munition unterliegt jedoch besonderen Maßnahmen und Vorschriften. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Airline und bei der Polizei des Großherzogtums, bevor Sie diese Gegenstände transportieren.

Flüssigkeiten, Aerosole und Gele (LAG) im Handgepäck

Der folgende Abschnitt bezieht sich auf alle Flüssigkeiten, Aerosole und Gele (als LAG abgekürzt), die sowohl für kosmetische Zwecke als auch als Verbrauchsgüter dienen, z. B. Zahnpasta, Lotionen, Inhalt von Druckbehältern, Parfüms, Rasierschaum, Getränke, Sirupe und alle anderen Objekte mit ähnlicher Konsistenz.

Alle LAG in Behältern mit einem Fassungsvermögen von 100 ml oder weniger können im Handgepäck mitgeführt werden (das Fassungsvermögen muss auf dem Behältnis angegeben sein und darf 100ml nicht überschreiten).

Alle LAG müssen aus dem Handgepäck entfernt und in einen durchsichtigen, wiederverschließbaren Ein-Liter-Plastikbeutel verpackt werden. In den Beutel müssen alle Objekte bequem hineinpassen und er muss vollständig geschlossen sein. Legen Sie den Plastikbeutel an der Sicherheitskontrolle mit Ihren übrigen Sachen in die Ablage.

Bitte beachten Sie, dass LAG in Behältern mit mehr als 100 ml Fassungsvermögen die Sicherheitskontrolle nicht passieren können. Wir bitten Sie, diese Objekte stattdessen in Ihr Aufgabegepäck zu legen.

LAG aus dem Duty-Free-Shop am Flughafen

LAG, die im Duty-Free-Shop des Flughafens gekauft werden, sind in einem offiziellen versiegelten Sicherheitsbeutel verpackt. Solange diese Objekte nicht aus dem Beutel entfernt werden und der Beutel versiegelt bleibt, können sie gegen Vorlage eines gültigen Kaufbelegs die Sicherheitskontrolle passieren. Bitte beachten Sie, dass es erforderlich sein kann, das Objekt während der Kontrolle aus dem versiegelten Beutel zu entnehmen.

Flüssigmedikamente und Babynahrung

LAG, die aus medizinischen oder besonderen ernährungstechnischen Gründen erforderlich sind, einschließlich Babynahrung, sind im Handgepäck erlaubt, ohne dass eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss. Dies unterliegt jedoch besonderen Sicherheitskontrollen. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie über gültige Dokumente verfügen, um zu vermeiden, dass diese Objekte abgelehnt werden.

Laptops und andere elektrische Geräte

Vor der Kontrolle müssen alle Laptops, Kabel und anderen großen elektronischen Geräte aus Ihrem Handgepäck und aus Taschen wie Laptoptaschen, in denen sie verstaut sind, entfernt werden. Diese werden dann getrennt von Ihrem Handgepäck kontrolliert.

Lassen Sie Ihre Tasche nicht unbeaufsichtigt

Da sich immer mehr Reisende im Terminal bewegen, möchten wir Sie daran erinnern, dass Sie Ihr Gepäck immer bei sich behalten und es niemals unbeaufsichtigt lassen sollten. Was genau meinen wir damit? Ihr Gepäck sollte immer in Ihrer Sichtweite bleiben, auch während Ihrer Einkaufs- und Toilettenpausen. So verhindern Sie, dass es gestohlen oder beschädigt wird und Ihr Reiseerlebnis unterbrochen wird. Wenn Sie unbeaufsichtigtes Gepäck sehen, melden Sie dies bitte dem nächstgelegenen Mitarbeiter.

Häufig gestellte Fragen

Why was the cheese I bought to bring as a gift confiscated at the security checkpoint?

Certain items, such as soft cheese, marzipan, and foie gras, are not permitted in hand luggage due
to security and safety regulations. However, these items may be allowed in checked luggage. For
more information, you can check the full list of restricted items here:
https://www.lux-airport.lu/information/customs-security/

Why is it not allowed to take liquids over 100 ml in hand luggage?

For security reasons, liquids in hand luggage are restricted to containers of no more than 100 ml
each, with a total volume of 1 liter allowed in a resealable plastic bag. Any liquids exceeding this limit
must be placed in checked baggage. At the security checkpoint, any containers over 100 ml will be
confiscated and disposed of. Unopened, sealed containers are donated to various organizations. For
more details, you can check the full hand luggage policy here:
https://www.lux-airport.lu/information/customs-security/

Are there any unexpected items that are prohibited in hand luggage?

Items such as marzipan, foie gras, snow globes, sausages, soft cheese, pâté, cakes with cream, and
modelling clay are prohibited in hand luggage due to security and safety regulations. While these
items are not allowed in the cabin, they may be permitted in hold baggage. Please check with your
airline for specific guidelines.

Is there a smoking area after security?

No, there is no smoking area after security, and smoking is prohibited inside the terminal building.
Designated smoking areas are available outside the terminal, in front of the building. Please note that
once you've passed through security, you cannot return to the smoking area.

We plan to go away for a hen's night and want to surprise the group with a handheld firework.Is that allowed?

Fireworks, firecrackers, and any other pyrotechnic devices are strictly prohibited at the airport,
both in hand luggage and checked baggage, for safety and security reasons.

Kann ich elektronische Geräte durch die Sicherheitskontrolle am Flughafen tragen?

Ja, das können Sie. Bei der Sicherheitskontrolle müssen Laptops, Tablets, Kabel und andere große elektrische Gegenstände aus dem Handgepäck entfernt und separat kontrolliert werden.

Gibt es eine Chance, meinen Gegenstand zurückzubekommen, nachdem er an der Sicherheitskontrolle beschlagnahmt wurde?

Nein, leider gibt es keine Möglichkeit, einen beschlagnahmten Gegenstand zurückzubekommen. Das Sicherheitspersonal wird Ihnen jedoch immer drei Möglichkeiten anbieten:

  • den Gegenstand aufgeben;
  • Gehen Sie zurück zu Ihrem Auto und lassen Sie es dort;
  • Geben Sie den Gegenstand in Ihr aufgegebenes Gepäck auf.
Kann ich Flüssigkeiten, die ich im Einkaufsbereich des Flughafens Luxemburg gekauft habe, mit an Bord des Flugzeugs nehmen?

Ja, sie können in unseren Shops oder Resaturants eingekaufte Getränke und Kosmetik mit an Bord nehmen, da das Personal ihnen die Einkäufe in einer verschlossenen Tüte überreichen werden. Diese Tüte entspricht den Sicherheitsregelungen und ist somit an Bord erlaubt.

Was ist das Limit an Flüssigkeiten, die man im Handgepäck mitführen darf?

Jegliche Flüssigkeiten, Aerosole und Gele*, die im Handgepäck mitgeführt werden, dürfen die Packungseinheit von 100 ml nicht übersteigen und müssen leicht in einen einzelnen, durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel passen, welcher ein Fassungsvermögen von 1 Liter nicht übersteigen darf. Der Beutel muss komplett verschlossen sein. Diese Produkte müssen dem Handgepäck entnommen und den Sicherheitsmitarbeitern gezeigt werden, bevor Sie durch die Sicherheitskontrolle gehen. * Flüssigkeiten, Aerosole und Gele schließen Pasten, Lotion, flüssige/feste Mixturen und den Inhalt von Druckbehältern, wie Zahlpasta, Haargel, Getränke, Parfum, Rasierschaum und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz mit ein.

Kann ich Babynahrung und Milch durch die Sicherheitskontrolle bringen?

Ja, gemäß der europäischen Gesetzgebung sind Milch und Babynahrung für Passagiere, die mit ihren Kindern reisen, in der benötigten Menge erlaubt. Bei der Sicherheitskontrolle werden Sie dazu aufgefordert, das Essen den verantwortlichen Mitarbeitern vorzuzeigen, bevor Sie an Bord gehen. Gegebenenfalls werden Sie dazu aufgefordert, es in Ihrem Aufgabegepäck zu verstauen.

Kann ich Wasserflaschen durch die Sicherheitskontrolle bringen?

Ja, es ist erlaubt Wasserflaschen in Ihrem Handgepäck mitzuführen, vorausgesetzt die Flüssigkeit übersteigt nicht 100 ml oder gleichwertiges. Das Wasser muss in einem wiederverschließbaren, durchsichtigen Plastikbeutel platziert werden, dessen Kapazität 1 Liter nicht übersteigt.

Kann ich Essen durch die Sicherheitskontrolle bringen?

Wir möchten Sie informieren, dass Lebensmittel mit Füllung, flüssige Lebensmittel (Getränke, Suppen, Sirups) oder Lebensmittel von entsprechender Konsistenz (Käse, Puddings, Creme-Törtchen oder gallertartige Törtchen, Pralinen usw.) oder auch der Inhalt von unter Druck stehenden Behältern der Regelung zu „Flüssigkeiten, Sprays und Gels“ unterliegen, zu denen auch Pasten (Zahnpasta, Käse, Fleischpastete, Gänseleber usw.) und Gels (Haargel, Duschgel usw. …) gehören, die im Handgepäck untersagt sind. Wir empfehlen Ihnen daher, diese Dinge im aufgegebenen Gepäck einzuchecken. Dagegen sind trockene Kuchen oder Sandwiches im Handgepäck zulässig (mit Ausnahme solcher, die z. B. mit Fleischpastete oder Gänseleber belegt sind).

Kann ich meine Medikamente im Handgepäck mitführen?

Ja, während der Reise benötigte Medikamente in fester und flüssiger Form sind in der Kabine ohne ärztliches Rezept zulässig. Sie müssen diese jedoch am Luxemburger Flughafen bei Ihrem Abflug einem Sicherheitsbediensteten für eine zusätzliche Stichprobenkontrolle vorlegen.
Entspricht ein flüssiges Medikament, dessen Menge 100 ml überschreitet, nicht den geltenden Regelungen, wird es abgelehnt.
In diesem Fall kann das Vorlegen eines Rezepts die endgültige Entscheidung der Behörden erleichtern.

Kann ich Hustenmedizin oder Nasenspray im Handgepäck mitführen?

Ja, während der Reise benötigte Medikamente in fester und flüssiger Form (inklusive Nasenpray) sind in der Kabine ohne ärztliches Rezept zulässig. Sie müssen diese jedoch am Luxemburger Flughafen bei Ihrem Abflug einem Sicherheitsbediensteten für eine zusätzliche Stichprobenkontrolle vorlegen.
Entspricht ein flüssiges Medikament, dessen Menge 100 ml überschreitet, nicht den geltenden Regelungen, wird es abgelehnt.
In diesem Fall kann das Vorlegen eines Rezepts die endgültige Entscheidung der Behörden erleichtern.

Kann ich E-Zigaretten durch die Sicherheitskontrolle am Flughafen mitnehmen?

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft, ob E-Zigaretten auf Ihrem Flug erlaubt sind.

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