Das maximale Zeitlimit für das Parken eines Fahrzeuges am Flughafen Luxemburg beträgt 6 Monate. Sollte ein Kunde dieses Zeitlimit überschreiten, wird das Fahrzeug als verlassen angesehen (Gemäß Artikel 10 des abgeänderten Gesetzes vom 14. April 1955). Es werden rechtliche Schritte eingeleitet, um das Fahrzeug zu entsorgen. Die Bearbeitungskosten werden dem Besitzer des Fahrzeuges in Rechnung gestellt, zuzüglich zu den ausstehenden Parkkosten.
Wie lange kann ich mein Auto auf dem Parkplatz abstellen?