Frag Réno

Ankünfte

Abflüge

Parken

Réno denkt
Laden
Laden
Laden
JOURNEY
My journey starts here

Zoll & MwSt.-Rückerstattung am LUX

Kurzinfos

Bargeld anmelden

Sie müssen Bargeld / Inhaberwertpapiere ≥ €10.000 deklarieren. → Anmeldeformular

Mehrwertsteuer-Rückerstattung

Nur für Nicht-EU-Ansässige • mind. €74/Rechnung • Waren unbenutzt & Ausfuhr ≤ 90 Tage • Erstattung auf Karte (keine Barauszahlung am LUX).

Zollschalter

Terminal A — Ebene 0
Tel: +352 2464 8800
Email: [email protected]
Auf der Karte finden

Flugzeug Am Terminal Des Lux-Airport

Führen Sie Bargeld oder Inhaberwertpapiere ≥ €10.000 mit sich? Sie müssen dies bei der Einreise oder Ausreise in Luxemburg anmelden. Anmeldeformular drucken

Freimengen für Reisende

Bei der Einreise nach Luxemburg müssen mitgeführte Waren deklariert und gegebenenfalls Abgaben gezahlt werden. Sie können von Freistellungen („Franchises“) profitieren – siehe unten.

KategorieFreistellung (abgaben-/steuerfrei)
Tabak200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak.
AlkoholInsgesamt 1 L Spirituosen >22% vol oder 2 L Alkohol ≤22% vol
Zudem 4 L Stillwein und bis zu 16 L Bier (nur MwSt./Verbrauchsteuer).
Sonstige Waren (Luft/See)Warenwert bis €430 pro Person (Luft/See-Reisende).
Andere Reisende: bis €300.
AltersregelnUnter 17: keine Tabak- oder Alkohol-Freistellung.
Unter 15: Warenwert-Freistellung reduziert auf €175.

Anteile innerhalb einer Kategorie dürfen proportional gemischt werden (z. B. kann die Hälfte der Zigaretten-Freimenge für Zigarillos genutzt werden).

Offizielle Freistellungen (Zoll Luxemburg)

KategorieRichtmengen
TabakZigaretten 800 • Zigarillos 400 • Zigarren 200 • Rauchtabak 1 kg.
AlkoholSpirituosen 10 L • Zwischenprodukte 20 L • Wein 90 L (max. 60 L Schaumwein) • Bier 110 L.
HinweiseTypische Mengen für den persönlichen Gebrauch bei Reisen innerhalb der EU. Handelsmengen können weiterhin abgaben-/kontrollpflichtig sein.

Intra-EU Hinweise (Zoll Luxemburg)

Anmeldepflicht

  • Wann: Bei Einreise nach oder Ausreise aus Luxemburg (intra-EU oder extra-EU Bewegungen).
  • Wer: Jede erwachsene Person, unabhängig von Wohnsitz/Staatsangehörigkeit, auch bei Mitführen oder Versenden im Auftrag Dritter (Person oder Unternehmen). Minderjährige erklären über Eltern/Sorgeberechtigte; Volljährige unter Vormundschaft über ihren gesetzlichen Vertreter.
  • Schwellenwert: Bargeld und Inhaberwertpapiere ≥ €10.000 (oder Gegenwert) sind anzumelden.
  • Was anzumelden ist: Bargeld/Münzen; auf Inhaber lautende verhandelbare Instrumente (einschl. Reiseschecks); indossierte Instrumente ohne Einschränkung oder an einen fiktiven Begünstigten; unvollständige Instrumente (unterzeichnet, Begünstigter frei); sowie hochliquide Wertaufbewahrungen wie Gold ≥90% (Barren, Nuggets).
Zollbereich Am Lux-Airport

Laden Sie das offizielle Formular zur Bargeldanmeldung (PDF) herunter oder lesen Sie die vollständigen Regeln beim Zoll Luxemburg.

Informationen nach Alter

Minderjährige

Begleitete Minderjährige Reisende

Minderjährige geben die Anmeldung über ihre Eltern oder gesetzlichen Vertreter ab. Personen mit geistiger Beeinträchtigung sowie Volljährige unter Vormundschaft melden über ihren gesetzlichen Vertreter.

Erwachsene

Erwachsener Reisender Am Terminal

Jede volljährige Person – unabhängig von Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit –, die Bargeld für sich selbst oder im Auftrag Dritter (natürliche oder juristische Personen) mitführt oder versendet, unterliegt der Anmeldepflicht.

Steuern & MwSt.-Rückerstattung

Die Mehrwertsteuer kann erstattet werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Ihr dauerhafter Wohnsitz liegt außerhalb der EU.
  • Sie haben mindestens €74 pro Rechnung gekauft (keine Erstattung auf Lebensmittel/Getränke und bestimmte Pflegeprodukte).
  • Waren sind unbenutzt und werden innerhalb von 90 Tagen ausgeführt. Originalbeleg am Tax-Free-Formular befestigen.
Zollschalter Am Lux-Airport

So funktioniert die Rückerstattung:

Vor der Reise

Beim Händler ein ausgefülltes Tax-Free-Formular anfordern und die Originalrechnung aufbewahren (mind. €74 pro Rechnung).

Am Flughafen (falls nötig vor dem Check-in)

Unbenutzte Waren, Originalbelege und Tax-Free-Formular beim Zoll vorzeigen, um den Stempel zu erhalten.

Nach dem Stempel

Gestempeltes Formular beim Erstattungspartner (persönlich oder elektronisch) einreichen, um die Rückzahlung zu beantragen.

Erstattungszeitraum

Die Rückerstattung wird in der Regel innerhalb weniger Wochen auf Ihre Kreditkarte gutgeschrieben. Keine Barauszahlung am LUX.

Am Flughafen Luxemburg befindet sich der Zollschalter zur Stempelung in Terminal A — Ebene 0 (Ankünfte). Bitte legen Sie dem Zoll die unbenutzten Waren und Originalbelege vor, um den erforderlichen Stempel für die MwSt.-Rückerstattung zu erhalten. MwSt.-Rückerstattung (Détaxe) — Hinweise

Offizielle Informationen & Kontakte

Zollschalter am Flughafen (Luxembourg Airport)
Zollamt — Terminal A, Ebene 0 (Ankünfte) · Tel: +352 2464 8800 · Email: [email protected]

Administration des douanes et accises (Hauptsitz)
22 rue de Bitbourg, L-1273 Luxemburg — BP 1605, L-1016 Luxemburg
Tel: +352 2818 2818

loader left wing loader right wing