Kurzinfos
Bargeld anmelden
Sie müssen Bargeld / Inhaberwertpapiere ≥ €10.000 deklarieren. → Anmeldeformular
Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Nur für Nicht-EU-Ansässige • mind. €74/Rechnung • Waren unbenutzt & Ausfuhr ≤ 90 Tage • Erstattung auf Karte (keine Barauszahlung am LUX).
Zollschalter
Terminal A — Ebene 0
Tel: +352 2464 8800
Email: [email protected]
Auf der Karte finden

Führen Sie Bargeld oder Inhaberwertpapiere ≥ €10.000 mit sich? Sie müssen dies bei der Einreise oder Ausreise in Luxemburg anmelden. Anmeldeformular drucken
Freimengen für Reisende
Bei der Einreise nach Luxemburg müssen mitgeführte Waren deklariert und gegebenenfalls Abgaben gezahlt werden. Sie können von Freistellungen („Franchises“) profitieren – siehe unten.
| Kategorie | Freistellung (abgaben-/steuerfrei) |
|---|---|
| Tabak | 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak. |
| Alkohol | Insgesamt 1 L Spirituosen >22% vol oder 2 L Alkohol ≤22% vol Zudem 4 L Stillwein und bis zu 16 L Bier (nur MwSt./Verbrauchsteuer). |
| Sonstige Waren (Luft/See) | Warenwert bis €430 pro Person (Luft/See-Reisende). Andere Reisende: bis €300. |
| Altersregeln | Unter 17: keine Tabak- oder Alkohol-Freistellung. Unter 15: Warenwert-Freistellung reduziert auf €175. |
Anteile innerhalb einer Kategorie dürfen proportional gemischt werden (z. B. kann die Hälfte der Zigaretten-Freimenge für Zigarillos genutzt werden).
| Kategorie | Richtmengen |
|---|---|
| Tabak | Zigaretten 800 • Zigarillos 400 • Zigarren 200 • Rauchtabak 1 kg. |
| Alkohol | Spirituosen 10 L • Zwischenprodukte 20 L • Wein 90 L (max. 60 L Schaumwein) • Bier 110 L. |
| Hinweise | Typische Mengen für den persönlichen Gebrauch bei Reisen innerhalb der EU. Handelsmengen können weiterhin abgaben-/kontrollpflichtig sein. |
Anmeldepflicht
- Wann: Bei Einreise nach oder Ausreise aus Luxemburg (intra-EU oder extra-EU Bewegungen).
- Wer: Jede erwachsene Person, unabhängig von Wohnsitz/Staatsangehörigkeit, auch bei Mitführen oder Versenden im Auftrag Dritter (Person oder Unternehmen). Minderjährige erklären über Eltern/Sorgeberechtigte; Volljährige unter Vormundschaft über ihren gesetzlichen Vertreter.
- Schwellenwert: Bargeld und Inhaberwertpapiere ≥ €10.000 (oder Gegenwert) sind anzumelden.
- Was anzumelden ist: Bargeld/Münzen; auf Inhaber lautende verhandelbare Instrumente (einschl. Reiseschecks); indossierte Instrumente ohne Einschränkung oder an einen fiktiven Begünstigten; unvollständige Instrumente (unterzeichnet, Begünstigter frei); sowie hochliquide Wertaufbewahrungen wie Gold ≥90% (Barren, Nuggets).

Laden Sie das offizielle Formular zur Bargeldanmeldung (PDF) herunter oder lesen Sie die vollständigen Regeln beim Zoll Luxemburg.
Informationen nach Alter
Minderjährige

Minderjährige geben die Anmeldung über ihre Eltern oder gesetzlichen Vertreter ab. Personen mit geistiger Beeinträchtigung sowie Volljährige unter Vormundschaft melden über ihren gesetzlichen Vertreter.
Erwachsene

Jede volljährige Person – unabhängig von Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit –, die Bargeld für sich selbst oder im Auftrag Dritter (natürliche oder juristische Personen) mitführt oder versendet, unterliegt der Anmeldepflicht.
Steuern & MwSt.-Rückerstattung
Die Mehrwertsteuer kann erstattet werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

So funktioniert die Rückerstattung:
Vor der Reise
Beim Händler ein ausgefülltes Tax-Free-Formular anfordern und die Originalrechnung aufbewahren (mind. €74 pro Rechnung).
Am Flughafen (falls nötig vor dem Check-in)
Unbenutzte Waren, Originalbelege und Tax-Free-Formular beim Zoll vorzeigen, um den Stempel zu erhalten.
Nach dem Stempel
Gestempeltes Formular beim Erstattungspartner (persönlich oder elektronisch) einreichen, um die Rückzahlung zu beantragen.
Erstattungszeitraum
Die Rückerstattung wird in der Regel innerhalb weniger Wochen auf Ihre Kreditkarte gutgeschrieben. Keine Barauszahlung am LUX.
Am Flughafen Luxemburg befindet sich der Zollschalter zur Stempelung in Terminal A — Ebene 0 (Ankünfte). Bitte legen Sie dem Zoll die unbenutzten Waren und Originalbelege vor, um den erforderlichen Stempel für die MwSt.-Rückerstattung zu erhalten. MwSt.-Rückerstattung (Détaxe) — Hinweise
Offizielle Informationen & Kontakte
- Bargeldanmeldung — Regeln & Formular
- Freistellungen/Freimengen (Übersicht) | Intra-EU Hinweise
- Zoll Luxemburg — Startseite
Zollschalter am Flughafen (Luxembourg Airport)
Zollamt — Terminal A, Ebene 0 (Ankünfte) · Tel: +352 2464 8800 · Email: [email protected]
Administration des douanes et accises (Hauptsitz)
22 rue de Bitbourg, L-1273 Luxemburg — BP 1605, L-1016 Luxemburg
Tel: +352 2818 2818

