Flughafengebühren und -entgelte

Flughafengebühren

Das Régime des redevances terminales et aéroportuaires à l’Aéroport du Luxembourg, geltend ab dem 1. Januar 2012, ist seit dem 1. Januar 2015 aufgehoben. Ausgenommen sind die „Flughafengebühren“ (Gebühren für das Abstellen von Luftfahrzeugen, Passagiere und Personen mit eingeschränkter Mobilität), die weiterhin in Kraft bleiben.

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Terminal Navigation Charges

Seit dem 1. Januar 2015 findet die Verordnung der Kommission (EU) Nr. 391/2013 vom 3. Mai 2013 der Administration de la navigation aérienne (Luxemburgs Flugsicherheitsorganisation – ANA) Anwendung, die eine gemeinsame Gebührenregelung für alle Flugsicherungsdienste einführt.

Das Landen ist gebührenfrei, lediglich abfliegende Flugzeuge müssen eine Gebühr entrichten.

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